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Gemeinde Moosthenning | Online: https://www.moosthenning.de//
Rathaus & Service > Verwaltung > Aufgaben der Verwaltung
Profilansicht der Aufgabe / Dienstleistung
Statistiken; Führung durch die Gemeinde
Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kommunale Statistiken führen.
Beschreibung
Die Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse Statistiken durchführen, wenn Einzelangaben oder Ergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder von anderen öffentlichen Stellen weder zur Verfügung gestellt noch anderweitig ermittelt werden können und eigene Statistikstellen eingerichtet werden.
Statistiken zur Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben (eigener Wirkungskreis) sind in der Regel durch Satzungen anzuordnen. Statistiken für die Wahrnehmung von übertragenen Aufgaben (übertragener Wirkungskreis) bedürfen grundsätzlich einer Anordnung durch Gesetz oder staatliche Rechtsverordnung.
Rechtsvorschriften
Verwandte Leistungen
Stand: 03.02.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
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