Ein Jugendfischereischein kann für Kinder und Jugendliche vom 10. bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt werden.
Hierfür ist keine besondere Prüfung erforderlich.
Allerdings darf nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers gefischt werden.
Was wird benötigt?
- 1 Lichtbild
- Schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigen (Download)
- Unterschrift des Kindes/Jugendlichen
Gebühren und Gültigkeit
Fischereiabgabe |
Gebühr |
Gesamtbetrag |
Gültigkeitsdauer |
10,00 € |
5,- € |
15,- € |
bis zum 18. Lebensjahr |
Bürgerbüro: 08731/3900-13