Jugendfischereischein

 

 

Ein Jugendfischereischein kann für Kinder und Jugendliche vom 10. bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt werden.

Hierfür ist keine besondere Prüfung erforderlich.

Allerdings darf nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers gefischt werden.

 

 

Was wird benötigt?Bild Fisch

 

  • 1 Lichtbild

 

  • Schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten

             Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigen (Download)

 

  • Unterschrift des Kindes/Jugendlichen

 

 

Gebühren und Gültigkeit

 

Fischereiabgabe

Gebühr

Gesamtbetrag

Gültigkeitsdauer

10,00 €

5,- €

15,- €

bis zum 18. Lebensjahr

 

 

Bürgerbüro: 08731/3900-13

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